1.2 Definitionen
1.2.1 In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von De BeleefTV werden unter anderem die hier folgenden Termen kursiv geschrieben. Alle der hier folgenden Worte und Begriffe im Singular haben dieselbe Bedeutung als im Plural und umgekehrt.
1.2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter: Unter Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter werden unter anderem die durch Dritte hantierten Lieferbedingungen, Lizenzbedingungen, Garantiebedingungen und übrige Bedingungen verstanden.
1.2.3 Geräte / Apparatur: Alle durch De BeleefTV bereitgestellten Dinge wie schriftlich vereinbart. Geräte fallen unter Produkte Dritter.
1.2.4 Lieferung wie vereinbart: übereinstimmend mit den schriftlich festgelegten Spezifikationen.
1.2.5 Koordinator: Eine durch eine Partei ernannte Kontaktperson. Der Koordinator fungiert als der Hauptkontakt zwischen Parteien und ist als Delegierter dazu befugt Basis-Entscheidungen zu treffen.
1.2.6 Drittprodukte: Alle durch De BeleefTV zur Verfügung gestellten Produkte und Dienste, die sich daraus ergebenden Leistungen und damit zusammenhängenden Arbeiten, die von Dritten stammen und wovon eventuelle geistige Eigentumsrechte, gewerbliche Eigentumsrechte und andere Rechte zu Beginn nicht bei De BeleefTV liegen.
1.2.7 Fehler: Die den durch De BeleefTV schriftlich festgelegten funktionellen Spezifikationen nicht genügen und, im Fall der Entwicklung von Maßanfertigung, nicht den ausdrücklich schriftlich vereinbarten funktionellen Spezifikationen, beziehungsweise durch die Apparatur nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter entsprechen. Von einem Fehler ist allein Sprache, wenn dieser bewiesen und reproduziert werden kann.
1.2.8 Nutzer: Mitarbeiter des Auftraggebers, die die Produkte nutzen.
1.2.9 Helpdesk: Das Helpdesk umfasst das Geben mündlicher und/ oder schriftlicher Ratschläge von De BeleefTV an Nutzer rundum technische und funktionelle Aspekte des Systems. Helpdesk beinhaltet das Melden von Störungen durch Nutzer an De BeleefTV.
1.2.10 Reparaturzeit: Die Zeit, gemessen und festgelegt durch De BeleefTV, zwischen der Meldung einer Störung durch den Auftraggeber und der Meldung von De BeleefTV an den Auftraggeber, dass die Störung behoben ist.
1.2.11 Störung: Meldung einer Abweichung von der erwarteten Funktionsweise des entsprechenden Produktes oder Dienstleistung, die zur Folge hat, dass ein Nutzer das System eingeschränkt oder gar nicht nutzen kann.
1.2.12 Geschäftszeiten: Die regulären Arbeitszeiten sind werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr. An Feiertagen ist das Helpdesk von De BeleefTV geschlossen. Zu beachten gilt, dass wir als grenzüberschreitendes Unternehmen sowohl an Feiertagen in Deutschland als auch an Feiertagen in den Niederlanden nicht, beziehungsweise nur eingeschränkt zu erreichen sind.
1.2.13 De BeleefTV: De BeleefTV und dessen Rechtsnachfolger beziehungsweise ein an De BeleefTV verbundenes Unternehmen oder Partner, der die Rechtsbeziehung mit Auftraggebern angeht und die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von De BeleefTV anerkennt.
1.2.14 De BeleefTV Produkte: Alle durch De BeleefTV zur Verfügung gestellten Produkte und Dienste, die sich daraus ergebenden Leistungen und damit zusammenhängenden Arbeiten, die nicht von Dritten stammen und wovon eventuelle geistige Eigentumsrechte, gewerbliche Schutzrechte und andere Rechte bei De BeleefTV liegen.
1.2.15 Maßanfertigung: Software entwickelt durch De BeleefTV auf Basis der Anforderungen und/ oder Wünsche von Auftraggebern. Maßanfertigung fällt unter De BeleefTV Produkte.
1.2.16 Nachkalkulation: Nach Ablauf der auszuführenden Tätigkeiten können alle tatsächlich angefallenen Kosten, die mit den Arbeiten in Verband stehen, in Rechnung gestellt werden, sofern in der Vereinbarung nicht anders angegeben.
1.2.17 Wartung: Die Behebung von Fehlern und/ oder Störungen an den Produkten, die während des normalen Gebrauchs der Produkte auftreten sowie die Bereitstellung neuer Releases der lizenzierten (De BeleefTV) Produkte, geliefert an Auftraggeber wie im entsprechenden Dienstleistungsvertrag (Servicepauschale De BeleefTV) genauer beschrieben.
1.2.18 Auftraggeber: Jeder, der einen Auftrag zur Lieferung von Produkten und/ oder Diensten anfragt oder erteilt.
1.2.19 Nachlaufzeit: Frequenz von Meldungen an Auftraggeber mit Statusreport der aktuellen Situation.
1.2.20 Prioritätencode: Codes, die verwendet werden, um die Dringlichkeit einer Fehler– oder Störungsmeldung festzulegen.
1.2.21 Produkte: Alle durch De BeleefTV gelieferten De BeleefTV Produkte und/ oder Drittprodukte, die daraus resultierenden Leistungen und die damit zusammenhängenden Arbeiten. Hosting fällt unter Produkte.
1.2.22 Release: Updates der De BeleefTV Produkte und dazugehörige Dokumentation. Durchgängig umfasst dies qualitative Verbesserungen der (De BeleefTV) Produkte wie beispielsweise das Beseitigen von Fehlern.
1.2.23 Responsezeit: Die Zeitspanne zwischen der ursprünglichen Anmeldung einer Störung und dem Moment, in dem De BeleefTV mit dem Auftraggeber Kontakt aufnimmt oder die Störung in Behandlung nimmt.
1.2.24 Service Level: Die Zeit, Art und Weise in der De BeleefTV gegenüber Auftraggeber zu reagieren trachtet.
1.2.25 Servicepauschale De BeleefTV (SLA): Die Anlage zur Vereinbarung, worin Responsezeiten und Prioritätencodes für Störungen aufgenommen sind.
1.2.26 Servicefenster: Die Periode innerhalb derer Störungen und/ oder Fehler behoben werden, beziehungsweise reguläre Wartungen des Systems ausgeführt werden und das Helpdesk geöffnet ist, wie durch die Parteien übereingekommen.
1.2.27 Software: Alle durch De BeleefTV gelieferten Computerprogramme wie schriftlich übereingekommen. Software fällt sowohl unter De BeleefTV Produkte als auch unter Drittprodukte.
1.2.28 Support: Die mündliche (telefonische) und schriftliche (E-Mail-) Beratung in Bezug auf die Verwendung und das Funktionieren der Produkte.
1.2.29 System: Geräte und Computerprogramme im Eigentum von De BeleefTV, beziehungsweise in Lizenz bei Auftraggebern, wie in der Vereinbarung angegeben, auf Basis derer der De BeleefTV Systemadministrator-Dienste liefert. Marke, Typen und Ausführungen werden in einer Systemliste festgelegt. Bei neuen Geräten und neuer Software wird die Vereinbarung jeweils zum 1. des jeweiligen Monats angepasst. Diese wird mit der Monatsrechnung des darauffolgenden Monats verschickt.
1.2.30 Stunden vor Ort: Bereitstellung von System-Management-Diensten am Standort von Auftraggebern.
1.2.31 Arbeitszeiten: Die regulären Arbeitszeiten von De BeleefTV sind an Werktagen von 09.00 Uhr bis 17:00 Uhr. Das Unternehmen De BeleefTV ist grenzüberschreitend tätig und kann von Feiertagen in Deutschland und den Niederlanden betroffen sein.