1. ALLGEMEIN

 1.1 Anwendbarkeit

1.1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und/oder Lieferungen des De BeleefTV und Vereinbarungen und/ oder Rechtsbeziehungen zwischen De BeleefTV und dem Auftraggeber, die daraus resultierenden Leistungen und den damit zusammenhängende Tätigkeiten ungeachtet, ob diese kraft schriftlicher, mündlicher und/ oder elektronischer Vereinbarung geschehen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

1.1.2 Eventuelle Einkaufs- oder andere Bedingungen seitens des Auftraggebers sind nicht gültig. Anwendbarkeit eventueller Einkaufs- oder anderen Bedingungen von Auftraggebern oder Dritten zugunsten des Auftraggebers werden dann auch ausdrücklich durch De BeleefTV abgewiesen, außer diese wurden durch De BeleefTV ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

1.1.3 De BeleefTV ist jederzeit befugt, Änderungen beziehungsweise Ergänzungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von De BeleefTV vorzunehmen. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von De BeleefTV werden danach weiterhin zutreffen, außer es wird gegen eventuelle Änderungen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Änderungsdatum schriftlich Einspruch erhoben.

 

1.1.4 Änderungen in, wie auch Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von De BeleefTV und/ oder die zwischen De BeleefTV und einem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen, sind nur gültig, wenn sie schriftlich durch De BeleefTV festgelegt wurden.

1.2 Definitionen

1.2.1 In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von De BeleefTV werden unter anderem die hier folgenden Termen kursiv geschrieben. Alle der hier folgenden Worte und Begriffe im Singular haben dieselbe Bedeutung als im Plural und umgekehrt.

1.2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter: Unter Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter werden unter anderem die durch Dritte hantierten Lieferbedingungen, Lizenzbedingungen, Garantiebedingungen und übrige Bedingungen verstanden.

1.2.3 Geräte / Apparatur: Alle durch De BeleefTV bereitgestellten Dinge wie schriftlich vereinbart. Geräte fallen unter Produkte Dritter.

1.2.4 Lieferung wie vereinbart: übereinstimmend mit den schriftlich festgelegten Spezifikationen.

1.2.5 Koordinator: Eine durch eine Partei ernannte Kontaktperson. Der Koordinator fungiert als der Hauptkontakt zwischen Parteien und ist als Delegierter dazu befugt Basis-Entscheidungen zu treffen.

1.2.6 Drittprodukte: Alle durch De BeleefTV zur Verfügung gestellten Produkte und Dienste, die sich daraus ergebenden Leistungen und damit zusammenhängenden Arbeiten, die von Dritten stammen und wovon eventuelle geistige Eigentumsrechte, gewerbliche Eigentumsrechte und andere Rechte zu Beginn nicht bei De BeleefTV liegen.

1.2.7 Fehler: Die den durch De BeleefTV schriftlich festgelegten funktionellen Spezifikationen nicht genügen und, im Fall der Entwicklung von Maßanfertigung, nicht den ausdrücklich schriftlich vereinbarten funktionellen Spezifikationen, beziehungsweise durch die Apparatur nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter entsprechen. Von einem Fehler ist allein Sprache, wenn dieser bewiesen und reproduziert werden kann.

1.2.8 Nutzer: Mitarbeiter des Auftraggebers, die die Produkte nutzen.

1.2.9 Helpdesk: Das Helpdesk umfasst das Geben mündlicher und/ oder schriftlicher Ratschläge von De BeleefTV an Nutzer rundum technische und funktionelle Aspekte des Systems. Helpdesk beinhaltet das Melden von Störungen durch Nutzer an De BeleefTV.

1.2.10 Reparaturzeit: Die Zeit, gemessen und festgelegt durch De BeleefTV, zwischen der Meldung einer Störung durch den Auftraggeber und der Meldung von De BeleefTV an den Auftraggeber, dass die Störung behoben ist.

1.2.11 Störung: Meldung einer Abweichung von der erwarteten Funktionsweise des entsprechenden Produktes oder Dienstleistung, die zur Folge hat, dass ein Nutzer das System eingeschränkt oder gar nicht nutzen kann.

1.2.12 Geschäftszeiten: Die regulären Arbeitszeiten sind werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr. An Feiertagen ist das Helpdesk von De BeleefTV geschlossen. Zu beachten gilt, dass wir als grenzüberschreitendes Unternehmen sowohl an Feiertagen in Deutschland als auch an Feiertagen in den Niederlanden nicht, beziehungsweise nur eingeschränkt zu erreichen sind.

1.2.13 De BeleefTV: De BeleefTV und dessen Rechtsnachfolger beziehungsweise ein an De BeleefTV verbundenes Unternehmen oder Partner, der die Rechtsbeziehung mit Auftraggebern angeht und die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von De BeleefTV anerkennt.

1.2.14 De BeleefTV Produkte: Alle durch De BeleefTV zur Verfügung gestellten Produkte und Dienste, die sich daraus ergebenden Leistungen und damit zusammenhängenden Arbeiten, die nicht von Dritten stammen und wovon eventuelle geistige Eigentumsrechte, gewerbliche Schutzrechte und andere Rechte bei De BeleefTV liegen.

1.2.15 Maßanfertigung: Software entwickelt durch De BeleefTV auf Basis der Anforderungen und/ oder Wünsche von Auftraggebern. Maßanfertigung fällt unter De BeleefTV Produkte.

1.2.16 Nachkalkulation: Nach Ablauf der auszuführenden Tätigkeiten können alle tatsächlich angefallenen Kosten, die mit den Arbeiten in Verband stehen, in Rechnung gestellt werden, sofern in der Vereinbarung nicht anders angegeben.

1.2.17 Wartung: Die Behebung von Fehlern und/ oder Störungen an den Produkten, die während des normalen Gebrauchs der Produkte auftreten sowie die Bereitstellung neuer Releases der lizenzierten (De BeleefTV) Produkte, geliefert an Auftraggeber wie im entsprechenden Dienstleistungsvertrag (Servicepauschale De BeleefTV) genauer beschrieben.

1.2.18 Auftraggeber: Jeder, der einen Auftrag zur Lieferung von Produkten und/ oder Diensten anfragt oder erteilt.

1.2.19 Nachlaufzeit: Frequenz von Meldungen an Auftraggeber mit Statusreport der aktuellen Situation.

1.2.20 Prioritätencode: Codes, die verwendet werden, um die Dringlichkeit einer Fehler– oder Störungsmeldung festzulegen.

1.2.21 Produkte: Alle durch De BeleefTV gelieferten De BeleefTV Produkte und/ oder Drittprodukte, die daraus resultierenden Leistungen und die damit zusammenhängenden Arbeiten. Hosting fällt unter Produkte.

1.2.22 Release: Updates der De BeleefTV Produkte und dazugehörige Dokumentation. Durchgängig umfasst dies qualitative Verbesserungen der (De BeleefTV) Produkte wie beispielsweise das Beseitigen von Fehlern.

1.2.23 Responsezeit: Die Zeitspanne zwischen der ursprünglichen Anmeldung einer Störung und dem Moment, in dem De BeleefTV mit dem Auftraggeber Kontakt aufnimmt oder die Störung in Behandlung nimmt.

1.2.24 Service Level: Die Zeit, Art und Weise in der De BeleefTV gegenüber Auftraggeber zu reagieren trachtet.

1.2.25 Servicepauschale De BeleefTV (SLA): Die Anlage zur Vereinbarung, worin Responsezeiten und Prioritätencodes für Störungen aufgenommen sind.

1.2.26 Servicefenster: Die Periode innerhalb derer Störungen und/ oder Fehler behoben werden, beziehungsweise reguläre Wartungen des Systems ausgeführt werden und das Helpdesk geöffnet ist, wie durch die Parteien übereingekommen.

1.2.27 Software: Alle durch De BeleefTV gelieferten Computerprogramme wie schriftlich übereingekommen. Software fällt sowohl unter De BeleefTV Produkte als auch unter Drittprodukte.

1.2.28 Support: Die mündliche (telefonische) und schriftliche (E-Mail-) Beratung in Bezug auf die Verwendung und das Funktionieren der Produkte.

1.2.29 System: Geräte und Computerprogramme im Eigentum von De BeleefTV, beziehungsweise in Lizenz bei Auftraggebern, wie in der Vereinbarung angegeben, auf Basis derer der De BeleefTV Systemadministrator-Dienste liefert. Marke, Typen und Ausführungen werden in einer Systemliste festgelegt. Bei neuen Geräten und neuer Software wird die Vereinbarung jeweils zum 1. des jeweiligen Monats angepasst. Diese wird mit der Monatsrechnung des darauffolgenden Monats verschickt.

1.2.30 Stunden vor Ort: Bereitstellung von System-Management-Diensten am Standort von Auftraggebern.

1.2.31 Arbeitszeiten: Die regulären Arbeitszeiten von De BeleefTV sind an Werktagen von 09.00 Uhr bis 17:00 Uhr. Das Unternehmen De BeleefTV ist grenzüberschreitend tätig und kann von Feiertagen in Deutschland und den Niederlanden betroffen sein.

1.3 Bestätigung / Angebote

1.3.1 Mündliche Zusagen, Aufträge oder sonstige Äußerungen jeglicher Art von Seiten der Arbeitnehmer von De BeleefTV sind nur dann rechtswirksam und verbindlich, wenn sie durch autorisierte Vertreter von De BeleefTV schriftlich bestätigt wurden.

1.3.2 Alle Angebote sind unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich schriftlich anders vermerkt.

1.3.3 Angebote basieren auf den Angaben, Informationen und/ oder Wünschen von Auftraggeber gemäß Artikel 1.5.

1.4 Vereinbarungen

1.4.1 Wenn ein Angebot, Vertrag oder ein ähnliches rechtsverbindliches Dokument durch De BeleefTV an den Auftraggeber verschickt wird und Auftraggeber versäumt, dies unterzeichnet an De BeleefTV zurückzuschicken, akzeptiert der Auftraggeber mit Zahlung der Vergütungen an De BeleefTV den Inhalt des Dokuments und die vorliegende Allgemeinen Geschäftsbedingungen von De BeleefTV.

1.4.2 De BeleefTV verpflichtet sich erst dann zur Erfüllung der zwischen De BeleefTV und dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarung, wenn ein durch De BeleefTV unterzeichnetes Exemplar der durch De BeleefTV erstellten Vereinbarung bei De BeleefTV eingegangen ist und/ oder alle fälligen Vergütungen rechtzeitig und vollständig entrichtet wurden. Falls De BeleefTV mit dem Umsetzen der Vereinbarung beginnt, ehe ein unterzeichnetes Exemplar der Vereinbarung eingegangen ist und/ oder alle fälligen Vergütungen rechtzeitig und vollständig entrichtet wurden, behält sich De BeleefTV das Recht vor, das Umsetzen der Vereinbarung auszusetzen – bis zum Erhalt eines unterzeichneten Exemplars der Vereinbarung und/ oder bis alle fälligen Vergütungen vollständig bezahlt sind.

1.4.3 Eine Vereinbarung zwischen De BeleefTV und dem Auftraggeber, für die kein weiterer Vertrag und/ oder weitere Laufzeit vereinbart wurde, hat eine Laufzeit von 1 (einem) Kalenderjahr. Wenn diese Vereinbarung nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert sie sich um jeweils 1 (ein) Kalenderjahr.

1.4.4 Kündigung des Vertrages, wie in Artikel 1.4.3 beschrieben, erfolgt per Einschreiben unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 (zwei) Monaten nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit, sofern nicht anders vereinbart.

1.4.5 Jede der Parteien ist berechtigt, die Vereinbarung mittels eines Einschreibens ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise zu beenden, wenn die säumige Partei auch nach schriftlicher Zahlungsaufforderung und Setzen einer angemessenen Frist, ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.

1.4.6 Jede der Parteien hat im Übrigen das Recht, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise zu beenden, wenn die andere Partei für zahlungsunfähig erklärt wird, Zahlungsaufschub gewährt wird oder wenn deren Unternehmen liquidiert oder beendet wird außer zum Zweck der Wiedererrichtung oder eines Unternehmenszusammenschlusses.

1.4.7 Nach Beendigung der Vereinbarung, aus welchen Gründen auch immer, können die Parteien aus der Vereinbarung keinerlei Rechte mehr ableiten, ungehindert der Tatsache des Fortbestehens von Verpflichtungen von Parteien, die aufgrund ihrer Art dazu bestimmt sind, nach Vertragsende fortzubestehen, so wie, und nicht nur darauf beschränkt, Verpflichtungen in Bezug auf Eigentumsrechte, Geheimhaltung und Wettbewerbsklauseln.

1.4.8 Eigentumsvorbehalt. Bei Lieferung von Hardware wird das Eigentumsrecht erst zum Zeitpunkt der Zahlung durch den Auftraggeber übertragen.

1.4.9 Bei Abschluss eines Leasingvertrages für von De BeleefTV gelieferte Hardware bleibt das vollständige Eigentumsrecht bei De BeleefTV. Es ist Sache des Auftraggebers, bei Vertragsende die Gegenstände an De BeleefTV zurückzugeben. Bleibt der Auftraggeber hiermit in Verzug, berechnet De BeleefTV dem Auftraggeber den zuletzt bekannten Wiederbeschaffungswert als Kompensation.

1.5 Kooperation/ Informationspflicht Auftraggeber

1.5.1 Alle Aufträge werden von De BeleefTV auf Basis der vom Auftraggeber an De BeleefTV gelieferten Daten, Informationen, Wünschen und/ oder Anforderungen ausgeführt.

1.5.2 Der Auftraggeber arbeitet uneingeschränkt mit De BeleefTV zusammen und stellt rechtzeitig alle für die ordnungsgemäße Erfüllung der Vereinbarung hilfreiche und notwendige Informationen und/ oder andere Informationen bereit. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit dieser Daten und/ oder anderer Informationen.

1.5.3 Wenn die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten, Informationen, Wünsche und/ oder Anforderungen nicht, nicht rechtzeitig und/ oder nicht gemäß den Vereinbarungen von De BeleefTV zur Verfügung stehen, oder erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtungen auf andere Weise nicht, hat De BeleefTV in jedem Fall das Recht, die Umsetzung der Vereinbarung auszusetzen und ist berechtigt, die dadurch entstandenen Kosten zu seinen üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.

1.5.4 Wenn Änderungen bzw. neue Fakten bezüglich der zuvor gemachten Angaben, Informationen, Wünschen und/ oder Anforderungen auftreten, ist De BeleefTV jederzeit berechtigt, in Absprache mit dem Auftraggeber die Vereinbarung an diese neuen Umstände anzupassen, bzw. aufzulösen oder zu beenden.

1.5.5 Wenn der Auftraggeber Funktionsverbesserungen oder andere Änderungen an den Produkten vornimmt, ist der Auftraggeber verpflichtet, De BeleefTV diese Anpassungen mitzuteilen.

1.6 Pflichten Auftraggeber

 1.6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Produkte und die Umgebung (einschließlich anderer Software und Hardware), in der die Produkte funktionieren, in gutem Zustand zu halten.

1.6.2 Der Auftraggeber gewährt De BeleefTV Zugang zu den physischen Standorten und der Umgebung, in der die Produkte verwendet werden. Der Auftraggeber stellt De BeleefTV nach Möglichkeit einen Fernzugriff (remote access) gemäß der von De BeleefTV festgelegten Standards bereit. De BeleefTV hält sich an die Hausordnung des Auftraggebers, die De BeleefTV schriftlich über den Zugang zum Standort des Auftraggebers und die Verwendung des Fernzugriffs mitgeteilt wurde.

1.6.3 Für den Fall, dass De BeleefTV Aktivitäten vor Ort ausführt, stellt der Auftraggeber die von De BeleefTV angemessener Weise gewünschten Ausstattungen wie einen Arbeitsbereich und Telekommunikationsanlagen, kostenlos zur Verfügung.

1.6.4 Der Auftraggeber ernennt einen Koordinator und einen Ersatzkoordinator, die als alleinige Ansprechpartner für De BeleefTV fungieren. Die Namen und Kontaktdaten der Koordinatoren werden in die Vereinbarung aufgenommen. Eventuelle Änderungen müssen De BeleefTV bekannt gegeben werden. Die Mindest- und Höchstzahl der Koordinatoren, die der Auftraggeber ernennen kann, ist in der Vereinbarung angegeben.

1.6.5 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Koordinatoren über notwendige erforderliche Computerkenntnisse verfügen. Wenn sich, nach Ermessen von De BeleefTV, herausstellt, dass die Koordinatoren nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügen und dies zu unnötigem Support und/ oder Wartung führt, ist De BeleefTV berechtigt, auf Basis der Nachkalkulation zusätzliche Kosten für Support und/ oder Wartung in Rechnung zu stellen.

1.7 Geheimhaltung/ Wettbewerbsklausel

1.7.1 De BeleefTV und der Auftraggeber verpflichten sich zur gegenseitigen Verschwiegenheit über alle Daten und Informationen der anderen Organisation. Kunden, Dateien und Produkte, von denen Parteien Kenntnis erlangen bei Arbeiten für die jeweils andere Partei oder Kunden von Auftraggeber. Daten und Informationen dürfen nur zur Durchführung der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung verwendet werden.

1.7.2 De BeleefTV ist berechtigt, Namen und Logo von Auftraggebern oder dessen Kunden, denen Rechte an den Produkten gewährt wurden, auf die Website und Social Media von De BeleefTV und/ oder einer Referenzliste zu setzen und diese Dritten zu Informationszwecken zur Verfügung zu stellen.

1.8 Haftung

1.8.1 Die Gesamthaftung von De BeleefTV ist vorbehaltlich dieses Artikels auf den Ersatz eines direkten Schadens begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der Entschädigungen (ohne Mehrwertsteuer), die der Auftraggeber an De BeleefTV im Rahmen des Vertrags für 1 (ein) Jahr tatsächlich gezahlt hat (das Jahr, in dem der Schaden aufgetreten ist) mit einem Höchstbetrag von 100.000 Euro (einhunderttausend), wobei eine Reihe zusammenhängender Vorfälle als ein Vorfall gilt.

1.8.2 Die Gesamthaftung von De BeleefTV für Schäden infolge von Tod oder Körperverletzung beträgt unter keinen Umständen mehr als 1.000.000 Euro (eine Million), wobei eine Reihe zusammenhängender Vorfälle als ein Vorfall gilt.

1.8.3 Unter direktem Schaden ist ausschließlich zu verstehen: a) die angemessenen Kosten, um die Ursache und das Ausmaß des Schadens zu bestimmen; b) die angemessenen Kosten, angefallen, um Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen, sofern der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zur Schadensbegrenzung geführt haben.

1.8.4 Haftung von De BeleefTV für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, versäumte Einsparungen, Zerstörung oder Verlust von Dateien und/ oder Daten, Schaden durch Verzögerung, erlittener Verlust, Schäden, die durch fehlerhafte Beschaffung von Informationen und/ oder erfolgte Mitwirkung durch Auftraggeber verursacht wurden, Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation oder Forderungen Dritter gegen Auftraggeber sind ausdrücklich ausgeschlossen.

1.8.5 Abgesehen von dem in den Artikeln 1.8.1 und 1.8.2 genannten Fall ist De BeleefTV nicht für einen Schadensersatz haftbar zu machen, unabhängig von den Gründen, aus denen eine Schadensersatzklage begründet wäre.

1.8.6 Eine Haftung von De BeleefTV tritt nur dann ein, wenn der Auftraggeber De BeleefTV unverzüglich und schriftlich fundiert in Verzug setzt, dabei eine angemessene Frist für die Bereinigung des Mangels festlegt und De BeleefTV die Erfüllung seiner Verpflichtungen auch nach dieser Frist weiterhin nicht nachkommt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit De BeleefTV adäquat reagieren kann.

1.8.7 Bedingung für das Entstehen jeglichen Anspruchs auf Schadensersatz ist stets, dass der Auftraggeber De BeleefTV innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach Auftreten des Schadens schriftlich per Einschreiben informiert und gleichzeitig Maßnahmen ergreift, die den Schaden so weit wie möglich begrenzen.

1.8.8 Der Auftraggeber stellt De BeleefTV von allen Haftungsansprüchen Dritter frei, die auf einen Fehler in einem Produkt, System oder einer Dienstleistung zurückzuführen sind, die der Auftraggeber einem Dritten liefert und welches Produkt, System oder Service teilweise aus dem von De BeleefTV Gelieferten bestand.

1.8.9 De BeleefTV übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch Drittprodukte verursacht wurden, die De BeleefTV an den Auftraggeber geliefert hat. Falls möglich, überträgt De BeleefTV seine Schadensersatzansprüche vom Lieferanten des betreffenden Drittprodukts auf den Auftraggeber.

1.8.10 De BeleefTV haftet nicht für Schäden jedweder Art, die sich daraus ergeben, dass Support, Wartung und Garantie nicht rechtzeitig erbracht wurden.

1.9 Abtretung

1.9.1 Die zwischen De BeleefTV und dem Auftraggeber geschlossene Vereinbarung und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von De BeleefTV nicht auf Dritte übertragen werden.

1.9.2 Der Auftraggeber gewährt De BeleefTV im Voraus das Recht, ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zu benötigen, die gesamte Vereinbarung beziehungsweise Teile davon zu übertragen auf: a) Mutter-, Schwester- und / oder Tochterunternehmen; b) einem Dritten im Falle einer Fusion oder Übernahme von De BeleefTV. In diesem Fall wird De BeleefTV den Auftraggeber darüber informieren.

1.10 Nicht anzurechnender Mangel

1.10.1 Keine der Parteien ist gehalten, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie aufgrund eines Umstandes, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist, daran gehindert wird, noch Kraft Gesetz, Gesetzeshandlungen oder der im Umgang allgemein vorherrschenden Ansichten verantwortlich gemacht wird.

Zu den vorgenannten Umständen gehören auch Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von De BeleefTV liegen und Geschäftsrisiken von De BeleefTV, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf Mängel von Zulieferern von De BeleefTV, die verspätete Verfügbarkeit notwendiger Daten,

Informationen und/ oder Spezifikationen sowie Änderungen von solchermaßen bereitgestellten Daten, nicht vollständig richtige Spezifikationen und / oder Funktionsbeschreibungen von Drittprodukten und/ oder durch Dritte gelieferten Produkten, schlechte Witterungsbedingungen, Feuer, Explosion, Stromausfall, Netzwerkausfälle, Überschwemmungen, Unfälle, staatliche Maßnahmen, Unmöglichkeit möglich, um eine erforderliche Genehmigung oder Erlaubnis zu erhalten, Materialknappheit, Diebstahl, Verkehrsbehinderung und/ oder Transportbehinderungen.

1.10.2 Wenn der nicht anzurechnende Mangel vorübergehender Natur ist, kann De BeleefTV die Vereinbarung so lange aussetzen, bis die betreffende Situation nicht mehr auftritt, ohne zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein

1.10.3 De BeleefTV behält sich das Recht vor, im Falle eines nicht anzurechnenden Mangels eine Zahlung für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen, die De BeleefTV für den nicht anzurechnenden Mangel bereits erbracht hat.

1.10.4 Wenn der nicht zu anzurechnende Mangel einer der Parteien länger als drei Monate andauert, haben beide Parteien gesondert das Recht, die Vereinbarung aufzulösen, ohne zur Entschädigung für die Auflösung verpflichtet zu sein.

1.11 Nichtigkeit

1.11.1 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen (oder ein Teil einer Bestimmung) der Vereinbarung nichtig sind, für nichtig erklärt wurden, vernichtbar sind oder auf andere Weise ihre Rechtsgültigkeit verloren haben, werden die übrigen Bestimmungen (oder der verbleibende Teil der entsprechenden Bestimmung) der Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft bleiben.

1.11.2 Parteien beraten sich in Bezug auf Bestimmungen (oder Teil einer Bestimmung), die nichtig sind, für nichtig erklärt werden, vernichtbar sind oder ihre Gültigkeit auf andere Weise verloren haben, um eine Ersatzregelung zu treffen, wenn deutlich ist, dass Parteien sich bemühen sicherzustellen, dass die Tendenz der Vereinbarung (oder der verbleibende Teil der entsprechenden Bestimmung) in ihrem Ganzen erhalten bleibt.

1.12 Anwendbares Recht und Konfliktregelung

1.12.1 Für alle von De BeleefTV mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträge gilt niederländisches Recht, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben. Die Parteien erklären ausdrücklich, dass das Wiener Kaufrecht keine Anwendung findet.

1.12.2 Konflikte zwischen Parteien, die nicht in Absprache geschlichtet werden können und deren Streitwert 5.000 (fünftausend) Euro übersteigt, werden durch ein Schiedsverfahren der Stichting Geschillen Solution Organisatie (SGOA) nach den Schiedsregeln der SGOA beigelegt. Mit gegenseitiger Zustimmung der Parteien kann eventuell versucht werden, den Konflikt vor dem Schiedsverfahren mittels anderer durch die SGOA angebotenen Mittel zur Beilegung von Konflikten, beizulegen.

1.12.3 Erklärt sich die SGOA für nicht zuständig oder wenn Parteien solches gemeinsam beschließen, werden Konflikte dem zuständigen niederländischen Gericht in Den Haag vorgelegt.

1.12.4 Die vorstehenden Ausführungen stellen kein Hindernis für die Parteien dar, rechtliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen und/ oder ein Verfahren einzuleiten, bevor sie sich an die SGOA wenden, um auf diese Weise ihre bestehenden Rechte sicherzustellen.

  1. PREISE / BEZAHLUNGEN

2.1 Preise und Bezahlungen

2.1.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und möglicher anderer staatlicher Abgaben. Die fälligen Beträge werden inklusive Mehrwertsteuer und etwaiger staatlicher Abgaben berechnet.

2.1.2 De BeleefTV wird die von dem Auftraggeber geschuldeten Beträge monatlich und/ oder innerhalb einer anderen in der Vereinbarung angegebenen Frist dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Der Auftraggeber bezahlt die fälligen Beträge innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum, ohne dass er zu anderen Abzügen, Aufrechnungen oder Verrechnung außer den gesetzlich zugelassenen Handlungen berechtigt ist.

2.1.3 Kommt der Auftraggeber einer Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist er in Verzug, ohne dass es einer weiteren Aufforderung oder Inverzugsetzung bedarf. Der Auftraggeber schuldet De BeleefTV die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten für die Eintreibung sämtlicher Forderungen, die der Auftraggeber De BeleefTV schuldet.

Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen 15% des fälligen Betrags mit einem Mindestbetrag von 500, – Euro (fünfhundert). In jedem Fall werden über den von dem Auftraggeber geschuldeten Betrag ab dem Tag, an dem Auftraggeber in Verzug gerät, monatlich Zinsen berechnet, wobei der Prozentsatz den gesetzlichen Zinsen entspricht.

2.1.4 Reklamationen müssen innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich bei De BeleefTV eingereicht werden. Die Zahlungsverpflichtung der strittigen Rechnung bleibt zu jeder Zeit bestehen.

2.1.5 De BeleefTV hat das Recht, seine Aktivitäten und sonstige Verpflichtungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen, unbeschadet der Verpflichtung vom Auftraggeber, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

2.1.6 Kann De BeleefTV aufgrund eines Versäumnisses vom Auftraggeber nicht liefern, ist De BeleefTV berechtigt, monatlich einen Zinssatz von 1,5% auf den geschuldeten Betrag zu erheben.

2.1.7 Die wiederkehrenden Zahlungen sind zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen den Parteien als Anzahlung fällig und werden des Weiteren vom Auftraggeber vor Beginn jeden neuen Jahres oder jedem anderen Zeitraum, in dem die Vereinbarung zwischen Parteien fortdauert, einzeln aufgelistet in Rechnung gestellt.

2.1.8 Bei Arbeiten, die im Büro vom Auftraggeber oder an einem anderen Ort als im Büro von De BeleefTV durchgeführt werden, werden Stundenlohn, Reisekosten und Wartezeitenausgleich, die tatsächlich angefallenen Reise- und Unterbringungskosten sowie andere in Verbindung mit den Arbeiten entstandenen Kosten auf Basis der Preisliste von De BeleefTV berechnet. De BeleefTV bestimmt die Transportart. Dies betrifft Reparatur- und Serviceleistung, die nach Ablauf des Servicevertrags in Auftrag gegeben werden.

2.1.9 Die vorstehenden Bestimmungen lassen übrige, von De BeleefTV aufgrund von Leistungsmängeln vom Auftraggeber zukommende Rechte unberührt.

2.2 Preisänderungen

2.2.1 De BeleefTV ist berechtigt, die in der Vereinbarung genannten Preise jährlich am 1. Januar anzupassen.

2.2.2 Eine Preiserhöhung tritt am 1. Januar in Kraft. De BeleefTV wird dem Auftraggeber 30 (dreißig) Tage vor Inkrafttreten der neuen Preise über diese Erhöhung informieren.

2.2.3 Diese Preiserhöhung wird auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex, einer Serie aller Haushalte, durchgeführt, die vom Central Bureau of Statistics (CBS) herausgegeben wird. Zu diesem Zweck wird, der bis zum Zeitpunkt der Anpassung geltende Preis mit einem Faktor multipliziert. Dies wird erreicht, indem der vorgenannte Preisindex des Monats, der einen Monat vor dem Anpassungsdatum endet, durch Dividieren des Preisindex des entsprechenden Monats des Vorjahres und Aufrunden dieses Faktors auf ganze Euro dividiert wird.

2.3 Vorschuss

2.3.1 De BeleefTV ist berechtigt, einen Vorschuss in Rechnung zu stellen. Wenn die Vorauszahlung nicht in voller Höhe geleistet wird, ist De BeleefTV berechtigt, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, die weitere Ausführung der Vereinbarung unverzüglich einzustellen und alles, was der Auftraggeber De BeleefTV aus welchem Grund auch immer schuldet, ist direkt fällig.

2.5 Leasingbedingungen

2.5.1 Die Vertragsdauer beträgt 36 Monate. Danach kann der Vertrag monatlich mit einer Kündigungsfrist von 1 (einem) Monat nach Monatsende gekündigt werden.

2.5.2 Die gelieferten Produkte bleiben stets Eigentum von De BeleefTV.

2.5.3 De BeleefTV gewährleistet die Verfügbarkeit des angebotenen Dienstes oder Produkts während der Vertragslaufzeit.

2.5.4 Bei nachweislichem Missbrauch des Produkts oder der Dienstleistung oder bei Fahrlässigkeit durch den Auftraggeber wird De BeleefTV die entstandenen Kosten einschließlich Arbeitsaufwand für die Reparatur in Rechnung stellen.

2.5.5 Etwaige Anpassungen oder Änderungen der Dienstleistung während der Laufzeit werden in der verbleibenden Vertragsdauer abgerechnet.

  1. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS

3.1 Rechte von De BeleefTV und Auftraggeber

 3.1.1 De BeleefTV hat das ausschließliche Recht, De BeleefTV-Produkte weiterzuentwickeln und deren Verwendung durch Lizenzen Dritten zur Verfügung zu stellen.

3.1.2 Für jeden Auftrag, den De BeleefTV wo und wann auch immer ausführt, unabhängig davon, ob es um die Lieferung eines bestehenden Produktes oder eines noch zu entwickelnden Produktes geht, verbleiben alle daraus resultierenden geistigen Eigentumsrechte, gewerblichen Schutzrechte und sonstigen Rechte bei De BeleefTV und/ oder seinen Lieferanten, sofern Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

3.1.3 Der Auftraggeber erkennt an, dass alle gegenwärtigen und zukünftigen geistigen Eigentumsrechte, gewerblichen Schutzrechte, sonstigen Rechte und die Registrierung und/ oder Anwendung der vorgenannten Rechte und/ oder ähnlicher Rechte für die gesamte Laufzeit und eventuelle Verlängerungen oder Erneuerungen jetzt oder in der Zukunft für allezeit weltweit

De BeleefTV gehören oder übertragen werden.

3.1.4 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, jegliche Bezeichnungen in Bezug auf geistige Eigentumsrechte, gewerbliche Schutzrechte, andere Rechte, Marken und Handelsnamen von den Produkten zu entfernen oder zu ändern oder solche Handlungen von Dritten vornehmen zu lassen.

3.1.5 Wenn De BeleefTV, Auftraggeber oder Dritte, Funktionsverbesserungen oder sonstige Änderungen an den Produkten vornehmen, bleiben die auf den verbesserten oder geänderten Produkten beruhenden geistigen Eigentumsrechte, gewerblichen Schutzrechte und sonstigen Rechte in diesem Fall unverändert bei De BeleefTV oder dem berechtigten Drittanbieter. Wenn die vorgenannten Rechte nicht bei De BeleefTV oder einem berechtigten Dritten liegen, sorgt der Auftraggeber kostenlos für die Übertragung dieser Rechte an De BeleefTV oder den berechtigten Dritten.

3.1.6 De BeleefTV behält sich bezüglich der bereitgestellten Dokumentation alle Rechte an geistigem Eigentum, gewerblichen Schutzrechten und anderen Rechten vor. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, diese in irgendeiner Weise zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben oder zu verleihen. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass seine Mitarbeiter und/ oder Dritte die vorgenannten Verpflichtungen erfüllen.

3.2 Vorbehalt

3.2.1 Rechte, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf, die Übertragung von Produkten, werden dem Auftraggeber unter der bei Nichteinhaltung den Vertrag aussetzenden Bedingung gewährt, dass der Auftraggeber die vereinbarten Gebühren rechtzeitig und vollständig bezahlt.

Bei Zahlungsverzug muss der Auftraggeber die Produkte innerhalb einer Woche, nach Aufforderung durch De BeleefTV, auf eigene Kosten an De BeleefTV zurücksenden. Alle anderen Rechtsmittel bleiben gültig.

3.3 Gewährleistung

3.3.1 De BeleefTV gewährleistet dem Auftraggeber Schutz vor allen Maßnahmen, soweit diese auf der Behauptung beruhen, dass De BeleefTV-Produkte ein in der Europäischen Union geltendes Urheberrecht verletzen.

De BeleefTV übernimmt die beim Schlussurteil unwiderruflich festgesetzten Kosten und zugewiesenen Entschädigungsbeträge, sofern der Auftraggeber: a) De BeleefTV unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 (zehn) Tagen, nachdem der mutmaßliche Urheberrechtsverstoß dem Auftraggeber berichtet wurde beziehungsweise der Auftraggeber davon angemessen Kenntnis genommen hat, schriftlich über die Forderung informiert; und b) die gesamte Bearbeitung des Falls, einschließlich der Verhandlungen über einen Vergleich De BeleefTV überlässt.

Wenn eine solche Maßnahme eingeleitet wird oder die Möglichkeit dazu besteht, behält sich De BeleefTV das Recht vor, das Lizenz- oder Unterlizenzierungsrecht am De BeleefTV-Produkt zu erwerben oder das De BeleefTV Produkt so zu verändern, dass keine Verletzung eines in der Europäischen Union geltenden Urheberrechts mehr stattfindet.

Wenn die oben genannten Möglichkeiten nach Einschätzung von De BeleefTV nicht angemessen sind, kann De BeleefTV das gelieferte De BeleefTV-Produkt gegen Zahlung ausschließlich der bereits für dieses De BeleefTV-Produkt gezahlten Gebühr abzüglich einer angemessenen Vergütung für die bisherige Nutzung des De BeleefTV-Produkts zurücknehmen.

3.3.2 De BeleefTV gewährleistet dem Auftraggeber keinen Schutz von einer Klage, soweit: a) diese auf der These gründet, dass die an den Auftraggeber gelieferten Drittprodukte ein in der Europäischen Union oder anderswo geltendes geistiges Eigentumsrecht, gewerbliches Schutzrecht oder ein anderes Recht verletzen; b) das durch den Auftraggeber gelieferte Teil im Zusammenhang mit einem Produkt geliefert wurde und diese Kombination ein in Europa oder anderswo geltendes geistiges Eigentumsrecht, gewerbliches Schutzrecht oder ein anderes Recht verletzt; c) der Auftraggeber eine Änderung in oder am Produkt vorgenommen hat.

  1. DRITTPRODUKTE

4.1 Drittprodukte

4.1.1 De BeleefTV ist berechtigt, Drittprodukte bereitzustellen oder Produkte von Drittanbietern in die Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen einzubinden. De BeleefTV haftet nicht für Drittprodukte, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.1.2 Wenn De BeleefTV an den Auftraggeber Drittprodukte liefert, gelten für die Vereinbarung zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen De BeleefTV die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter.

4.1.3 De BeleefTV gewährt Rechte an Drittprodukten zu den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter beschriebenen Bedingungen.

4.1.4 In Bezug auf gelieferte Drittprodukte stellt De BeleefTV folgendes bereit: a) Den Service für Drittprodukte unter höchstens den gleichen Bedingungen wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter beschrieben. b) Garantie für die Laufzeit und unter höchstens den gleichen Bedingungen wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter festgelegt ist.

4.1.5 Reparaturen von Drittprodukten: a) In keinem Fall werden gelieferte Drittprodukte ersetzt, es sei denn, der Auftraggeber verlangt dies ausdrücklich und entrichtet die damit verbundenen Kosten als Vorauszahlung.

  1. b) An alle Reparaturen sind Bearbeitungskosten verbunden. Wenn Reparaturen woanders als bei De BeleefTV durchgeführt werden, werden darüber hinaus auch Anfahrtskosten, Stundenlöhne und andere damit verbundene Kosten in Rechnung gestellt, es sei denn, sie fallen unter die Garantie des

4.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter

 4.2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen De BeleefTV als verbindlich erklärt werden, können auf Anfrage zugeschickt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter werden in demselben Format und in derselben Sprache zur Verfügung gestellt, wie De BeleefTV diese erhalten hat.

4.2.2 Sofern nicht anders angegeben, stehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen De BeleefTV über den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter.

Im Falle eines Konflikts zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen De BeleefTV und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter kann De BeleefTV die entsprechenden strittigen Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter als nichtzutreffend beziehungsweise zutreffend erklären.

  1. LIEFERUNG UND ARBEITEN

5.1 Arbeiten

5.1.1 Alle Arbeiten werden in der Regel ununterbrochen und an Werktagen während der Geschäftszeiten und unter normalen Arbeitsbedingungen ausgeführt. Das Unternehmen De BeleefTV ist grenzüberschreitend tätig und kann von Feiertagen in Deutschland und den Niederlanden betroffen sein.

5.1.2 Für jeden ununterbrochenen Zeitraum, in dem De BeleefTV weniger als 1 (eine) Stunde an einem anderen Ort als De BeleefTV arbeitet, ist De BeleefTV berechtigt, mindestens 1 (eine) Stunde in Rechnung zu stellen. Ein ununterbrochener Zeitraum liegt dann vor, wenn die Zwischenperiode zwischen dem Zeitraum, in dem Arbeiten ausgeführt werden und dem folgenden Zeitraum, in dem Arbeiten ausgeführt werden, eine Zeitspanne von 1 (einer) Stunde nicht überschreitet.

5.1.3 Arbeiten, die außerhalb der Geschäftszeiten verrichtet werden, gelten als Überstunden. Bei Überstunden vor oder nach den Geschäftszeiten wird der geltende Satz um einen Zuschlag von 50% erhöht. Bei Überstunden an Wochenenden und Feiertagen (Deutschlands und den Niederlanden) wird der anwendbare Satz um einen Zuschlag von 100% erhöht.

5.1.4 Wenn vereinbart wurde, dass die Arbeiten in Phasen stattfinden, ist De BeleefTV berechtigt, den Beginn der Arbeiten, die zu einer nachfolgenden Phase gehört, zu verschieben, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich akzeptiert hat.

5.1.5 Nur wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ist De BeleefTV verpflichtet, bei der Ausführung der Arbeiten die vom Auftraggeber rechtzeitig und ordnungsgemäß erteilten Anweisungen zu befolgen. De BeleefTV ist nicht verpflichtet, Anweisungen zu befolgen, die Inhalt oder Umfang der vereinbarten Tätigkeiten ändern oder ergänzen. Wenn solcherlei Anweisungen jedoch befolgt werden, werden die entsprechenden Arbeiten auf Basis einer Nachkalkulation vergütet.

5.1.6 De BeleefTV ist berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftraggebers Dritte zur Ausführung von Tätigkeiten einzuschalten.

5.2 Beratung

5.2.1 Alle Produkte, die als Beratung angesehen werden können oder einen Beratungscharakter haben, werden ausschließlich nach bestem Wissen und Können angeboten.

5.2.2 De BeleefTV ist nicht verantwortlich und/ oder haftbar, wenn die aus der Beratung resultierenden Arbeiten dazu führen, dass ein Projekt des Auftraggebers nicht innerhalb des festgelegten Budgets, der festgelegten Zeit und eventueller anderer vorab festgelegten Bedingungen abgeschlossen werden kann.

5.2.3 Die Beratung durch De BeleefTV geschieht auf Basis der durch De BeleefTV angegebenen Rahmenbedingungen und der von dem Auftraggeber erhaltenen Informationen gemäß Artikel 1.5.

Sollte sich herausstellen, dass nicht alle relevanten Informationen bereits vorlagen und/ oder falls andere Arten von Problemen und/ oder Erkenntnissen auftreten, wie beispielsweise, jedoch nicht darauf beschränkt, Inkompatibilitätsprobleme (Produkte, die nicht zusammenpassen), kann die abgegebene Empfehlung an diese neue Situation angepasst werden.

5.3 (Liefer-) Fristen

5.3.1 Alle von De BeleefTV eventuell genannten und für De BeleefTV gültigen (Liefer-) Fristen wurden nach bestem Wissen und auf Grund der Informationen, die De BeleefTV mitgeteilt wurden, festgelegt und werden soweit möglich berücksichtigt.

5.3.2 (Liefer-) Fristen gelten daher nicht als Ausschlussfristen, innerhalb derer die Lieferung erfolgen muss, sondern als Fristen, innerhalb derer De BeleefTV die Lieferung des Vereinbarten nach bestem Bemühen anstrebt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wenn die Möglichkeit besteht, dass irgendeine Frist überschritten wird, werden De BeleefTV und der Auftraggeber so schnell wie möglich gemeinsam eine neue Frist vereinbaren.

5.3.3 Die Überschreitung einer eventuell geltenden (Liefer-) Frist durch De BeleefTV bedeutet in keinem Fall einen anrechenbaren Mangel seitens De BeleefTV. De BeleefTV übernimmt unter keinerlei Umständen Haftung, sollte eine (Liefer-) Frist überschritten werden.

5.4 Installation und Implementierung

5.4.1 Ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung wird De BeleefTV die Produkte installieren und/ oder implementieren bzw. installieren und/ oder implementieren lassen.

5.4.2 Bevor die Installation und/ oder Implementierung durchgeführt werden kann, muss der Auftraggeber auf eigene Kosten dafür sorgen, dass alle von De BeleefTV angegebenen Bedingungen erfüllt sind, um eine erfolgreiche Installation und/ oder Implementierung zu gewährleisten.

5.4.3 Der Auftraggeber wird sich darum kümmern und ist in vollem Umfang dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter eingehalten werden, damit die Installation rechtmäßig und ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

5.4.4 Kann die Installation und/ oder Implementierung aufgrund eines Verschuldens seitens des Auftraggebers nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erfolgen, leistet der Auftraggeber Zahlung, als ob die Installation und/ oder Implementierung bereits stattfand, unbeschadet der Verpflichtung von De BeleefTV, zu einem erneut festzulegenden Zeitpunkt die Installation und/ oder Implementation auszuführen.

5.5 Mehrarbeit

5.5.1 Wenn eine Partei eine Projektänderung durchführen möchte, muss die Partei diese Änderungsanfrage De BeleefTV schriftlich vorlegen. Die BeleefTV muss hierauf eine formelle (schriftliche) Zustimmung mit den damit verbundenen finanziellen und nicht-finanziellen Konsequenzen erteilen.

5.5.2 Wenn De BeleefTV der Meinung ist, dass eine vom Auftraggeber angegebene Projektänderung Mehrarbeit bedeutet, wird De BeleefTV dies vor Beginn der Ausführung an den Auftraggeber melden. Der Auftraggeber entscheidet jedes Mal so schnell wie möglich über die vorgeschlagene Mehrarbeit.

5.5.3 Im Gegensatz zu vorstehenden Ausführungen wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber mit der Ausführung der Mehrarbeit und den damit verbundenen Kosten einverstanden ist, wenn der Auftraggeber darüber informiert war, dass eine Projektänderung Mehrarbeit bedeutet und diese ausführen ließ, ohne zuvor angegeben zu haben, keine Mehrarbeit zu wünschen.

KAPITEL 2 APPARATUR / GERÄTE

  1. GERÄTE

1.1 Auswahl der Geräte/ Apparatur

1.1.1 Der Auftraggeber trägt das Risiko der Auswahl der gekauften Geräte, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. De BeleefTV übernimmt keine Garantie dafür, dass die Apparatur für die vom Auftraggeber beabsichtigte Verwendung geeignet ist, es sei denn, der Verwendungszweck ist in der Vereinbarung eindeutig und vorbehaltlos festgelegt.

1.1.2 De BeleefTV wird die durch den Auftraggeber ausgewählten und in die Vereinbarung aufgenommenen Geräte mit allen Dokumentationen und Handbüchern liefern.

1.1.3 Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Apparatur auf jegliche Weise selbst und/ oder mittels Dritter, zu verändern, zu verlagern und/ oder an andere, nicht durch De BeleefTV gelieferte Software und/ oder Geräte anzuschließen, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von De BeleefTV erhalten zu haben. Sämtliche Kosten der (Neu-) Installation und/ oder (Neu-) Implementierung nach einer eventuellen Abänderung und/ oder Umzug des Gerätes gehen zu Lasten des Auftraggebers.

1.2 Installation und/ oder Implementering der Apparatuur

1.2.1 Installation und/ oder Implementierung der Geräte wird ausschließlich von De BeleefTV ausgeführt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

1.2.2 Der Auftraggeber gewährleistet eine Umgebung, die die von De BeleefTV einzeln festgelegten Bedingungen für die Apparatur erfüllt (z. B. Temperatur, Luftfeuchtigkeit, technische Umgebung usw.).

1.2.3 Vor Lieferung der Apparatur muss der Auftraggeber einen geeigneten Installationsort gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und einschlägiger Rechtsvorschriften mit allen erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel Verkabelung, Telekommunikationsanlagen, Strom, Kühlung, Heizung, abschließbaren trockenen Lagerraum, sowie alle für die Installation erforderlichen Anweisungen von De BeleefTV befolgen.

1.2.4 der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch Verlust, Diebstahl, Verbrennung oder Beschädigung von Werkzeugen, Materialien und anderen Dingen entstehen, die sich am Ausführungsort der Arbeiten befinden.

1.3 Garantie

1.3.1 De BeleefTV verkauft ausschließlich Geräte von Drittanbietern. Die Garantie für Produkte von Drittanbietern beschränkt sich in jedem Fall auf die Garantie, die in den durch die Lieferanten von Drittprodukten hantierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter festgelegt ist. De BeleefTV fungiert als Kontaktstelle zwischen dem Auftraggeber und dem Drittanbieter bei Problemen während der Garantiezeit. Nach Ablauf der Garantiezeit werden alle Aktivitäten von De BeleefTV auf Basis von Nachkalkulation ausgeführt.

  1. WARTUNG UND SUPPORT VON GERÄTEN

2.1 Wartung

2.1.1 De BeleefTV bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, eine Wartung der Geräte vertraglich mit aufzunehmen. In der Vereinbarung wird vermerkt, ob der Auftraggeber die Wartung der Apparatur mit beauftragt hat. Wenn der Auftraggeber eine Wartung der Geräte mit beauftragt hat, gelten die hier folgenden Artikel.

2.1.2 Die Gerätewartung erfolgt auf Basis einer wiederkehrenden Vorauszahlung und des im Folgenden festgelegten.

2.1.3 Die Wartung umfasst die nach besten Kräften und innerhalb einer angemessenen Frist auszuführende Beseitigung von Fehlern, die der Auftraggeber ordnungsgemäß an De BeleefTV gemeldet hat. Ein Fehler liegt nur dann vor, wenn der Auftraggeber dies beweisen und der Fehler reproduziert werden kann.

2.1.4 der Auftraggeber setzt De BeleefTV unmittelbar nach Auftreten eines Fehlers in der Apparatur in Kenntnis durch eine detaillierte Beschreibung des Fehlers, die von einem sachkundigen Mitarbeiter des Auftraggebers erstellt wurde.

2.1.5 De BeleefTV behält sich unter anderem das Recht vor, die Wartungspflichten für den Zeitraum auszusetzen, in dem sich am Standort der Apparatur Bedingungen ergeben, die nach Einschätzung von De BeleefTV ein Risiko für die Sicherheit oder Gesundheit der Mitarbeiter darstellen.

2.1.6 De BeleefTV ist berechtigt, die Erbringung von Wartungsleistungen zu verweigern, wenn die Apparatur oder die Umgebung, in der die vorher genannte Apparatur betrieben wird, durch den Auftraggeber in irgendeiner Form oder auf irgendeine Weise verändert wurde.

2.1.7 Der Austausch von Teilen findet statt, wenn dies nach Einschätzung von De BeleefTV notwendig ist, um Fehler zu beheben oder zu vermeiden. Die ausgetauschten Teile werden bzw. bleiben Eigentum von De BeleefTV, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.1.8 Auf Wunsch von De BeleefTV ist ein fachkundiger Mitarbeiter des Auftraggebers bei Wartungsarbeiten zur Konsultation anwesend. Der Auftraggeber hat das Recht, an allen für den Auftraggeber auszuführenden Wartungsarbeiten anwesend zu sein.

2.1.9 Der Auftraggeber trägt das Risiko des Verlusts, Diebstahls oder der Beschädigung der Apparatur während des Zeitraums, in dem De BeleefTV diese in seiner Obhut für die Wartungsarbeiten hat. Es bleibt dem Auftraggeber überlassen, dieses Risiko zu versichern. Vor Anlieferung der Geräte zur Wartung bei De BeleefTV, muss der Auftraggeber sicherstellen, dass von der gesamten in der Apparatur gespeicherten Software und Daten ein ordnungsgemäßes und vollständiges Back-up gemacht wurde.

2.1.10 Arbeiten betreffend Untersuchung oder Reparatur von Fehlern, die sich aus unsachgemäßem Gebrauch der Apparatur oder externen Ursachen ergeben, wie zum Beispiel Defekte an Kommunikationsleitungen, der Stromversorgung oder dem Anschließen an bzw. der Verwendung von Geräten, Software oder Materialien, die nicht unter die Vereinbarung fallen, gehören aufgrund der Vereinbarung nicht zu den Verpflichtungen von De BeleefTV und werden auf Basis einer Nachkalkulation ausgeführt.

2.1.11 Die Wartungsgebühr beinhaltet nicht: a) die Kosten für den Austausch von (Ersatz-) Teilen sowie Wartungsleistungen für die Behebung von Fehlern, die ganz oder teilweise durch Reparaturversuche von anderen als De BeleefTV oder einem von De BeleefTV benannten Dritten verursacht wurden; b) Modifikation der Geräte; c) Umstellen, Umzug, Neuinstallation der Geräte oder daraus resultierende Arbeiten.

2.1.12 Arbeiten zur teilweisen oder vollständigen Überholung der Apparatur fallen nicht unter Wartung, sondern werden nach Absprache zwischen den Parteien ausgeführt.

2.2 Support

2.2.1 Der Support der Apparatur umfasst die mündliche (telefonische) und schriftliche (E-Mail) Beratung in Bezug auf die Nutzung und den Betrieb der Apparatur sowie gegebenenfalls die Koordinierung zusätzlicher Unterstützung und Wartung mit dem Drittanbieter der Apparatur. Support geschieht auf Basis einer wiederkehrenden Vorauszahlung.

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